Nachtflug CH
Anforderungen
(Art. 120, RFP)
Für den Erwerb einer Erweiterung
für Nachtflug muss der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:
Er muss wenigstens 100
Flugstunden auf Hubschraubern nachweisen.
Er muss eine
Nachtflugausbildung am Doppelsteuer von wenigstens 5 Flugstunden mit
wenigstens 30 Starten und 30 Anflügen mit Landungen bei Nacht mit
Hubschraubern erhalten haben; wenigstens 3 Starte und 3 Anflüge mit
Landungen bei Nacht müssen in den letzten 3 Monaten ausgeführt worden sein.
Er muss mit einem
Hubschrauberfluglehrer an Bord eines Hubschraubers einen Überlandflug bei
Nacht mit Landung auf einem wenigstens 50 km vom Startpunkt entfernten
Landepunkt ausgeführt haben.
Berechtigung
(Art. 121, RFP)
Der Träger der Erweiterung für
Nachtflug ist berechtigt,
nichtgewerbsmässige
Sichtflüge bei Nacht auszuführen;
Passagiere mitzuführen, wenn
er in den letzten 3 Monaten wenigstens 3 Starte und 3 Anflüge mit Landungen
bei Nacht ausgeführt hat und am Tag in den letzten 3 Monaten wenigstens 10
Minuten mit dem betreffenden Hubschraubermuster geflogen ist und dabei
wenigstens 3 Starte und 3 Anflüge mit Landungen ausgeführt hat.
Bei den obigen Angaben
handelt es sich um einen Auszug aus dem Reglement über die Ausweise für
Flugpersonal (RFP). Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich keine
Verantwortung übernehmen.
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