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Gebirgsflug CH Anforderungen (Art. 122, RFP)Für den Erwerb einer Erweiterung für Landungen im Gebirge muss der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:
Berechtigung (Art. 123, RFP) Der Träger einer Erweiterung für Landungen im Gebirge ist berechtigt:
Ausländischer Ausweis (Art. 124, RFP) Träger ausländischer Ausweise für Landungen im Gebirge dürfen solche Landungen in der Schweiz erst ausführen, nachdem ihre Eignung von einem schweizerischen Fluglehrer, der Hubschrauberpiloten in der Gebirgslandetechnik ausbilden darf, geprüft worden ist. Zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
Bei den obigen Angaben handelt es sich um einen Auszug aus dem Reglement über die Ausweise für Flugpersonal (RFP). Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich keine Verantwortung übernehmen. |
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